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Aufgaben, Ziele, Inhalt des Raumordnungsverfahrens

Das Raumordnungsverfahren ist ein vorgelagertes Verfahren. Es geht dem jeweils fachgesetzlich erforderlichen Zulassungs- oder Planfeststellungsverfahren voraus. In einem möglichst frühen Stadium soll es bei verhältnismäßig geringem Planungs- und Kostenaufwand die Klärung von Grundsatzfragen ermöglichen und dadurch schon im Vorfeld Fehlplanungen und -entwicklungen vermeiden. Dies ist auch im Interesse des Vorhabensträgers (hier des Bundes).

Aufgaben des Verfahrens

Im Raumordnungsverfahren wird geprüft,

  • ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, übereinstimmt
    Prüfungsfunktion
  • wie das Vorhaben unter dem Gesichtspunkt der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt oder durchgeführt werden kann (Raumverträglichkeitsprüfung)
    Abstimmungsfunktion
  • wie und wo die raumordnerisch günstigste Lösung gefunden werden kann
    Optimierungsfunktion

Das heißt, dass im Raumordnungsverfahren nicht die endgültige Trassenführung festgelegt wird. Es wird ein Trassenkorridor festgelegt, in dessen Bereich in der darauffolgenden Planungsstufe "Entwurfsplanung" die Trasse in Lage und Höhe optimiert wird. Weitere Ausführungen zu den einzelnen Planungsstufen erhalten Sie hier.

Inhalt des Raumordnungsverfahrens

Beschreibung und Begründung des Vorhabens:

  • Trassenauswahl
  • Begründung des Vorhabens

Raumstrukturelle Auswirkungen:

  • Gewerbliche Wirtschaft und Tourismus
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Verkehr
  • Versorgung und Entsorgung
  • Verteidigung

Raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung:

  • Untersuchung der einzelnen Schutzgüter
    - Mensch
    - Tiere und Pflanzen
    - Geologie und Boden
    - Wasser
    - Klima / Luft
    - Landschaft
    - Kultur- und Sachgüter
    - Siedlungswesen

Maßstab der raumordnerischen Beurteilung

  • Ziele der Raumordnung: verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen
  • Grundsätze der Raumordnung: Aussagen zu Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen
  • sonstige Erfordernisse der Raumordnung
    - Landesentwicklungsplan
    - Regionalplan Donau-Iller mit seinen Ergänzungen

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